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Denkpfad

B2B-Plattform

Klärung von Speicherort und Aufbewahrung

Festlegung von Hosting und Löschfristen im Auftragsverarbeitungsvertrag vor dem Start.

Klärung von Speicherort und Aufbewahrung — illustrative photograph

Was dazugehört

  • Speicherort und Aufbewahrungsfristen werden im Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Institution vereinbart.
  • Diese Klärung erfolgt vor der Übernahme produktiver Daten, nicht danach.
  • Die Website nennt keine fixe Konfiguration, weil sie je nach Institution unterschiedlich ausfällt.

Auf einen Blick

  • Verfügbarkeitnach absprache
  • Gut zu wissenVertragsbestandteil, nicht auf dieser Website festgelegt.

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    Festlegung, wer administriert, wer nutzt und wer Antworten prüft, vor dem produktiven Start.

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